Beurlaubung

Für alle Schülerinnen und Schüler gilt uneingeschränkt die Regelung des Bremer Schulgesetzes zur Einhaltung der Schulpflicht. (BremSchulG§§53,54,55).

Grundsätzlich sind die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler zur Überwachung der Schulpflicht minderjähriger Kinder verpflichtet (§60 Abs. 4 i.V. mit §55 BremSchulG).

  • Kann der Schulbesuch auf Grund von Krankheit nicht erfolgen, so sind die Sorgeberechtigten verpflichtet, die Schule umgehend zu benachrichtigen.
  • Eine Beurlaubung kann nur dann gewährt werden, wenn sie im Voraus von den Sorgeberechtigten schriftlich beantragt und von Seiten der Schule schriftlich zugestimmt wurde.
  • In allen anderen Fällen gilt das Fehlen als unentschuldigt. 

Kommen die Erziehungsberechtigten ihrer Pflicht nicht nach, dann stellt dies eine Ordnungswidrigkeit (§65 BremSchulG), die mit einem Bußgeld geahndet werden kann, oder in besonders schwerwiegenden Fällen eine Straftat (§ 66 BremSchulG), dar.

Für das Fernbleiben der Schüler vom Unterricht tragen die Erziehungsberechtigten selbst die Verantwortung. 

Die Beurlaubung kann davon abhängig gemacht werden, dass der versäumte Unterricht ganz oder zum Teil nachgeholt wird.

Sonderurlaub

Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist ausschließlich in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich. 

  • Der Antrag muss – auch bei einem Tag – rechtzeitig vor Beginn der Beurlaubung gestellt werden- spätestens zwei Tage vor dem beantragten Termin.
  • Der Antrag muss schriftlich erfolgen. Verwenden Sie bitte das hier hinterlegte Formular.
  • Für die Beurlaubung von 1-2 Tagen wenden Sie sich bitte an die Klassenleitung Ihres Kindes.
  • Beurlaubungen von mehr als 2 Tagen werden über die Klassenleitung bei der Schulleitung beantragt.
  • Für die offene Ganztagsschule gilt: Die Bewilligung des Antrags kann nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen.

Krankmeldung

Mein Kind ist krank! 

Ist Ihr Kind krank, dann soll es die Schule nicht besuchen, sondern zu Hause wieder gesund werden. Gesundheit geht vor!

 

Krankmeldung

Ist Ihr Kind durch Krankheit verhindert an Schule und Unterricht teilzunehmen, so bitten wir vor Unterrichtsbeginn- bis 7.45 Uhr-  um telefonische Nachricht:

Sekretariat Schule Borgfeld, Tel.: 361 3086 (Anrufbeantworter)

Nennen Sie bitte:

  • Name und Klasse des Kindes
  • wenn möglich, wie lange die Krankheit voraussichtlich dauern wird

 

Mein Kind hat eine ansteckende Krankheit!

Kinder, die an ansteckenden Krankheiten erkrankt oder dessen verdächtigt sind- dazu zählen auch Läuse - sollen die Schule und ihre Einrichtungen wie Mensa, Schulbusse usw. nicht nutzen und an Veranstaltungen der Schule nicht teilnehmen.

Kontakt

 

Schule Borgfeld

Katrepeler Landstraße 1-3  

28357 Bremen

 

Telefon: 0421 / 361 3086

Fax: 0421 / 361 89077

 

E-Mail: 019@schulverwaltung.bremen.de